"Als Administratoren wurden nach der Reformation im 16. Jahrhundert in den evangelisch gewordenen reichsunmittelbaren geistlichen Fürstentümern im Heiligen Römischen Reich die an Stelle der bisherigen katholischen ...
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Fürstbischöfe von den Domkapiteln bzw. Stiftskapiteln gewählten und eingesetzten Fürsten bezeichnet, die ähnlich wie ihre katholischen Vorgänger einerseits landesherrlich-weltliche Funktionen und zum anderen geistliche Bischofsfunktionen ausübten. Letztere gingen jedoch mitunter auf die jeweiligen Kapitel über.
Damit lässt sich die Position des Administrators mit der eines weltlichen protestantischen Reichsfürsten vergleichen, der in seinem Territorium ab der Reformationszeit das landesherrliche Kirchenregiment innehatte, jedoch war er anders als jener nur mit einer nichterblichen Herrschaftswürde ausgestattet. Die Einsetzung eines Administrators erfolgte durch eine vom Stiftskapitel, das sich aus Kanonikern zusammensetzte, durchgeführten Wahl." (wikipedia 23.11.2012)
"Als erwählte Bischöfe bzw. erwählte Erzbischöfe, auch postulierte Administratoren, wurden nach der Reformation im 16. Jahrhundert in den evangelisch gewordenen reichsunmittelbaren geistlichen Fürstentümern im Heiligen Römischen Reich die an Stelle der bisherigen katholischen Fürstbischöfe von den Domkapiteln gewählten und eingesetzten Kirchenfürsten bezeichnet, weil sie selbstverständlich keine päpstliche Approbation erlangen konnten.
Wie ihre katholischen Vorgänger übten sie einerseits landesherrlich-weltliche Funktionen aus und zum anderen geistliche Bischofsfunktionen. Letztere gingen jedoch mitunter auf die jeweiligen Kapitel über." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)